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OLG Hamm, 21.11.1989 - 9 U 106/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2474
- NVwZ 1990, 1106 (Ls.)
- NZV 1990, 470 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1991 - 5 S 1944/90
Zulässigkeit von Aufpflasterungen auf der Straße (Schwellen)
Dies gilt aber auch für übliche Serienkraftfahrzeuge und bei Fehlen besonderer gesundheitlicher Risiken bei den Straßenbenutzern (…vgl. dazu auch OLG Hamm, Urt. v. 3.4.1990 -- 9 U 220/89 -- DAR 1990, 458; Urt. v. 21.11.1989 -- 9 U 106/89 -- DAR 1991, 178). - LG Mainz, 20.12.2001 - 1 O 186/00
1. Für Ansprüche aus Amtspflichtverletzung wegen des Zustandes von …
Die der Beklagten zu 2) als Amtspflicht obliegende Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich aber nicht so weit, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, um auch extrem tiefergelegte Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von weniger als 10 cm vor Schäden durch Aufsetzen auf Unebenheiten zu schützen (OLG Hamm NJW 90, 2474). - LG Bochum, 12.02.1992 - 6 O 216/90
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
Die Klägerin musste deshalb zumindest dafür Sorge tragen, dass auch noch Autos mit einer Bodenfreiheit von nur 100 mm den Friedhof schadlos verlassen konnten (vgl. OLG Hamm NJW 1990, 2474).